Lehrgangsordnung Wanderreitführer
Sicher unterwegs – durch Know-How
Bei diesen Lehrgängen werden angehende Wanderreitführer auf die Prüfung vorbereitet.
Die Lehrgänge werden von ausgewählten WAA-Ausbildern durchgeführt. Vorbedingungen für die Zulassung ist die aufrechte Mitgliedschaft bei der WAA, weiters das erfolgte Ausbildungsniveau WAA-Wanderreiter, eigenes Pferd, haftpflichtversichert, frei von Krankheiten.
Dauer: 3 Tage (30 Unterrichtseinheiten), Teilnahme ab 18 Jahre
Inhalt
- Aufgaben und Funktion des WAA-Wanderreitführers
(Organisation, Führen, Sicherheit, Erlebniswert) - Stellung des Wanderreitführers
- Haftung
- Verhalten
- Ausrüstung
- Reiterliches Können
- Ausbildungsstand des Pferdes, des Reitführers
- Handpferdereiten
- Vorbereitung u. Planung von geführten Ritten
- Ausschreibung, Anmeldung
- Auswahl des Startplatzes
- Pausenplätze
- Quartierwahl
- Sicherheitsvorkehrungen
- Vorbestellungen
- Möglichkeiten der Erlebniswertsteigerungen
- Streckenkontrolle vor Ritt
- Verhalten am Startplatz
- Einweisung von Begleitfahrzeugen
- Kontrolle der Teilnehmer und der Pferde/Ausrüstung
- Einweisung der Teilnehmer vor dem Ritt
- Gruppenordnung und Reitdisziplin
- Verständigung/Kommandos
- Reitweise
- Reiten/Führen im Straßenverkehr
- Gesetzeskunde
- Mitführen von Handpferden/Packpferden
- Verhalten in Pausen und Kontrollen
- Methoden zum Anbinden/Verwahren
- Behelfsmäßiger Koppelbau,
Lagerplatzbau (aktives Training) - Tränken/Füttern unterwegs
- Einteilung der Pferdewache
- Verhalten bei Zwischenfällen (Ausrüstung, Beschlag usw.)
- Verhalten beim Weglaufen eines Pferdes
- Gesundheitliche Probleme bei Pferd oder Reiter
- Unfälle mit Pferde und/oder Reiter
- Wetterkunde
- Verhalten bei Gewitter
- Kartenkunde, Kompaßkunde
- Giftpflanzenkunde
- Erste Hilfe für Pferd und Reiter
Der Lehrgang muß einen mindestens eintägigen Wanderritt in geführter Gruppe beinhalten. Nach
erfolgreicher Prüfung durch Prüfer der WAA erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde, worin ihm die
Befähigung als Wanderreitführer der WAA bescheinigt wird.
Einstellgebühr richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Anlage.